Kurz vor Jahresende versucht man ein vorläufiges Jahresergebnis zu berechnen um herauszufinden wie hoch die steuerliche Belastung sein wird. Dabei kann man (neben anderen Möglichkeiten) mit zB Vorauszahlungen an die Sozialversicherung (SVA) noch steuernd eingreifen.
Ein aktuelles UFS-Urteil lässt hier aufhorchen. Die SVA kann diese Vorauszahlung nicht widmen. Dadurch kommt es zu einem Guthabenstand am SVA-Konto. Bei jedem Auszug findet sich nun der Hinweis, dass das Guthaben durch einen schriftlichen Antrag jederzeit zurückbezahlt werden kann.
Damit hat man also noch immer die Verfügungsmacht über das Guthaben. Laut UFS ist die Betriebsausgabe erst dann verwirklicht, wenn die SVA dieses Guthaben mit Belastungen verrechnet.
Empfehlung: Die Vorauszahlung ist vorsichtig zu schätzen. Setzen Sie sich mit uns kurz vor Jahresende zusammen um steueroptimal zu planen. Also steuern Sie mit uns Ihre Steuern.
Datenschutz à la TAXA
TAXA_Datenschutzerklärung f HOMEPAGE.pdf
Wer überwiegend Barumsätze von mehr als 15.000,- Euro pro Jahr macht, ist verpflichtet eine Registrierkasse anzuschaffen
Die bisher komplexe Regelung läuft aus. Sonderausgaben für bestehende Verträge können noch 5 Jahre lang geltend gemacht werden.
Die bisherige Jahresabschreibung bei gewerblich genutzen Gebäude betrug 3 % und die für Verwaltung genutzten Gebäudeteile 2 %
Oftmals finanziert der wesentlich beteiligte (mehr als 25 %) Gesellschafter-Geschäftsführer Ausgaben seiner GmbH. DIe Zahlung aus der GmbH führt zu Lohnnebenkosten!
Datenschutz à la TAXA
Wer überwiegend Barumsätze von mehr als 15.000,- Euro pro Jahr macht, ist verpflichtet eine Registrierkasse anzuschaffen
Die bisher komplexe Regelung läuft aus. Sonderausgaben für bestehende Verträge können noch 5 Jahre lang geltend gemacht werden.