Ab 2016 wird der Abschreibungssatz nun mit 2,5% vereinheitlicht. Die Normalabschreibung bei Vermietung und Verpachtungseinkünfte bleibt unverändert mit 1,5 % bestehen.
Generell werden in Zukunft Instandsetzungsaufwendungen (zB Erneuerung von mehr als 25 % der Fenster, Fassade, etc.) müssen ab 2016 auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre) aufgeteilt werden. Dasselbe gilt für antragsgemäß aufzuteilende Instandhaltungsaufwendungen.
Der bisher in den Einkommensteuerrichtlinien festgehaltene Aufteilungsschlüssel für Grund und Gebäude mit 20:80 wird auf 40:60 erhöht. Da dies nicht auf alle Grundstücke gleichermaßen anwendbar ist, wird es eine Verordnung des Finanzministeriums dazu geben. Die Aufteilung zwischen Grund und Gebäude wird sich dabei an der Größe und der Lager der Immobilie orientieren.
Datenschutz à la TAXA
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Wer überwiegend Barumsätze von mehr als 15.000,- Euro pro Jahr macht, ist verpflichtet eine Registrierkasse anzuschaffen
Die bisher komplexe Regelung läuft aus. Sonderausgaben für bestehende Verträge können noch 5 Jahre lang geltend gemacht werden.
Oftmals finanziert der wesentlich beteiligte (mehr als 25 %) Gesellschafter-Geschäftsführer Ausgaben seiner GmbH. DIe Zahlung aus der GmbH führt zu Lohnnebenkosten!
Der Einnahmen/Ausgabenrechner hat die Möglichkeit durch Vorauszahlungen an die SVA das Ergebnis zu senken - geht das wirklich noch?
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Die bisher komplexe Regelung läuft aus. Sonderausgaben für bestehende Verträge können noch 5 Jahre lang geltend gemacht werden.