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Gebäude-AfA ab 2016 nur mehr 2,5 %

Ab 2016 wird der Abschreibungssatz nun mit 2,5% vereinheitlicht. Die Normalabschreibung bei Vermietung und Verpachtungseinkünfte bleibt unverändert mit 1,5 % bestehen.
Generell werden in Zukunft Instandsetzungsaufwendungen (zB Erneuerung von mehr als 25 % der Fenster, Fassade, etc.) müssen ab 2016 auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre) aufgeteilt werden. Dasselbe gilt für antragsgemäß aufzuteilende Instandhaltungsaufwendungen.
Der bisher in den Einkommensteuerrichtlinien festgehaltene Aufteilungsschlüssel für Grund und Gebäude mit 20:80 wird auf 40:60 erhöht. Da dies nicht auf alle Grundstücke gleichermaßen anwendbar ist, wird es eine Verordnung des Finanzministeriums dazu geben. Die Aufteilung zwischen Grund und Gebäude wird sich dabei an der Größe und der Lager der Immobilie orientieren.

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