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Geschäftsführerverrechnung erhöht Lohnnebenkosten

Ein realitätsfremdes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes führt zu dieser Situation. Faktisch bedeutet dies eine Umwidmung der vom Gesellschafter-Geschäftsführer ausgelegten Aufwendungen für die GmbH zu Aufwendungen beim Geschäftsführer selbst.

Das Urteil führt dazu, dass alle Zahlungen aus der GmbH an den "Chef" quasi lohnnebenkostenpflichtige Geschäftsführerbezüge darstellen. Es fallen daher 4,5 % Dienstgeberbeitrag, 3 % Kommunalsteuer und ev. eine Dienstgeberzuschlag von etwa 0,4 %; das sind in Summe 7,9 % an.

Diese Geschäftsführerbezüge stellen dann Einnahmen beim Geschäftsführer in seiner Einkommensteuererklärung selbst dar. Dort kann er dann die Ausgaben, die getätigt hat ansetzen.

Fazit: es fallen in der GmbH zusätzliche Lohnnebenkosten an.

Empfehlung: Zahlen Sie alles über die firmeneigene Kreditkarte bzw. Bankomatkarte.

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